06.04.01.05 (Nordrhein-Westfalen) Ausführen von Prüfungen (Prüfer/-in)
- Laufende Nr
- 358
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.04
- SYS_3
- 06.04.01
- SYS_4
- 06.04.01.05
- ORGEINHEIT
- Versuch
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Produkterprobung
- ERAAA
- Ausführen von Prüfungen (Prüfer/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 3
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Vorbereiten und Durchführen von Prüfungen
Sich wiederholende einfache Prüfungen an unterschiedlichen Werkstücken nach eindeutigen Prüfvorschriften mit Hilfe festgelegter, verschiedenartiger Prüfeinrichtungen oder Grenzmuster durchführen oder automatisierte Prüfabläufe überwachen. Prüfeinrichtungen einstellen. Maßkontrollen und Messungen nach Vorschrift durchführen
Dokumentieren von Prüfergebnissen
Ergebnisse erfassen und mit Vorgaben vergleichen. Bei Abweichungen gegenüber Vorgaben Prüfentscheidung einholen. Ergebnisse nach Vorgaben auswerten.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse Wegen einfacher, sich wiederholender Prüfungen Anlernen ab vier Wochen bis zu drei Monate ausreichend. | 3 | 18 |
| 1.2. | Fachkenntnisse | ||
| 1.3. | Berufserfahrungen | ||
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Einfache, sich wiederholende Prüfungen nach eindeutigen Prüfvorschriften und festgelegten Prüfeinrichtungen oder Grenzmuster. | 1 | 2 |
| 3. | Kooperation Lediglich einfache Informationsaufnahme und -weitergabe. | 1 | 2 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 22 |